Vom Kind zum Erwachsenen

Die Transitionspsychiatrie unterstützt Patientinnen und Patienten in der sensiblen Phase des Erwachsenwerdens.

Engagieren sich im Universitätsklinikum Tulln für das Forschungszentrum für Transitionspsychiatrie: (v.l.) OÄ DDr. Anna Höflich (Klinische Abteilung für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin), Prim. Assoc. Prof. Dr. Paulus Hochgatterer (Leiter Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) und Prim. Assoc. Prof. PD Dr. Martin Aigner (Leiter Klinische Abteilung für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin)

Maxim L.* ist seit einigen Jahren Patient an der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Universitätsklinikum Tulln. In wenigen Monaten wird er 18 Jahre alt. Während er sich einerseits auf die Volljährigkeit freut, macht er sich andererseits auch viele Gedanken: über seine Ausbildung, seinen zukünftigen Wohnort und auch darüber, ob er bald eine Beziehung haben wird. Doch auch etwas anderes beschäftigt ihn: Mit der Volljährigkeit geht ein Wechsel in der psychiatrischen Zuständigkeit einher, bald wird er also nicht mehr von der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sondern von der Erwachsenenpsychiatrie betreut. „Den Wechsel von einem Bereich in den anderen empfinden viele junge Patientinnen und Patienten als zu abrupt, weshalb sie die Therapie häufig nicht fortsetzen wollen“, erklärt Prim. Assoc. Prof. Dr. Paulus Hochgatterer, Leiter der Klinischen Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Tulln. Um Patientinnen und Patienten wie Maxim L. im Übergang vom Kind zum Erwachsenen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass es in der besonders sensiblen Phase des Erwachsenwerdens zu keinem Therapieabbruch kommt, wurde am Standort des Universitätsklinikums Tulln ein Forschungszentrum für Transitionspsychiatrie der Karl Landsteiner Privatuniversität aufgebaut.


*Name von der Redaktion geändert
Text: Michaela Neubauer | Foto: beigestellt
Mehr zum Thema „Vom Kind zum Erwachsenen” erfahren Sie in GESUND & LEBEN 10/22.

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