Sicher auf Reisen

Die e-card darf auf keiner Reise fehlen. Denn damit sind Sie nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert.

Die e-card bietet auch auf Reisen innerhalb Europas einen guten Versicherungsschutz. Das gewährleistet die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, Großbritannien, in Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. In den drei letztgenannten Ländern stellt der zuständige Sozialversicherungsträger bei Vorlage einen gültigen Behandlungsschein aus. Die EKVK kann bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie in öffentlichen Spitälern verwendet werden. Wichtig ist, die Karte gleich vor Behandlungsbeginn vorzuweisen. Ausländische Krankenversicherungsträger rechnen in der Regel direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab. Manchmal wird die EKVK – trotz anderslautender Bestimmungen – nicht akzeptiert und eine Barzahlung verlangt. Sollte das passieren, muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Gegen Vorlage der Rechnung erstattet die ÖGK die Kosten. Ebenso ist ein Zahlungsnachweis erforderlich. Die Kostenerstattung bei Honorarnoten von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erfolgt in Höhe von 80 Prozent des jeweiligen Vertragstarifes. Achtung: der Vertragstarif ist nicht identisch mit der Rechnungshöhe. Dabei kann es zu großen Differenzen kommen, da die ausländischen Sozialversicherungen andere Tarife haben und private Behandler die Preise frei bestimmen können.

 

Außerhalb Europas

Für Reisen in die Türkei ist ein Urlaubskrankenschein notwendig. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder bei der Österreichischen Gesundheitskasse erhältlich. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse gewährt. Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztlichen Leistungen selbst zu bezahlen. Wer sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchte, sollte eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Viele Leistungen im Urlaub sind oft auch über Zusatzangebote bei Automobilklubs oder Kreditkartenfirmen abgedeckt. Wer eine private Reiseversicherung abgeschlossen hat, kann bei der ÖGK eine Bestätigung über die Kostenerstattung einholen und mit dieser die Restkosten bei der Privatversicherung geltend machen.


Text: Michaela Neubauer | Fotos: adobe stock/ contrastwerkstatt

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