Versicherungsschutz während des Urlaubs im In- und Ausland

Die einen sind von den Semesterferien bereits zurück, die anderen blicken in Vorfreude darauf. Denn viele zieht es weg: In Skigebiete im In- und Ausland, hoch in den Norden zu den Polarlichtern oder weit weg ins Warme und zum Strand. Doch was tun, wenn die Grippewelle zuschlägt, die Skipiste einer Eislaufbahn gleicht und zum Skiunfall führt oder die geplante Radfahrt statt zum Strand zum Gipser im Krankenhaus geht?

Versicherungsschutz durch die e-card in Österreich

Im Inland garantiert die ÖGK mit der e-card österreichweit die Inanspruchnahme von ärztlichen und

damit verbundenen notwendigen Leistungen bei allen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern sowie in den eigenen Gesundheitseinrichtungen. Auch notwendige Krankentransportkosten zum nächstgelegenen Behandlungsort werden übernommen.

Hubschraubertransportkosten werden von der ÖGK nur übernommen, wenn aus einer eingereichten ärztlichen Bescheinigung die medizinische Notwendigkeit für den Hubschraubertransport hervorgeht.

Versicherungsschutz durch die e-card in Europa

Im EU-Ausland ist in den meisten Ländern der Krankenversicherungsschutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gewährleistet, die sich auf der Rückseite der e-Card befindet. Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und in Nordmazedonien.

Für Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina ist die EKVK vor Reiseantritt beim zuständigen Sozialversicherungsträger gegen eine gültige Anspruchsberechtigung umzutauschen.

Versicherungsschutz durch die e-card in der Türkei

Für Reisen in die Türkei gibt es einen Urlaubskrankenschein, der bei der Arbeitsstelle und bei der ÖGK aufliegt. Dieser muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden die Kosten von ärztlichen Behandlungen, Medikamenten oder Spitalsaufenthalten von der Krankenkasse übernommen.

Versicherungsschutz außerhalb der EU

Bei Reisezielen außerhalb der EU sind sämtliche ärztliche Leistungen selbst zu bezahlen. Wer dennoch auf der sicheren Seite sein will, sollte eine private Reisekrankenversicherung abschließen und/oder sich über Zusatzangebote bei Automobilclubs oder Kreditkartenaussteller informieren. Letztere decken häufig viele Leistungen ab.

Informieren Sie sich darüber hinaus auch über potenzielle Krankenrücktransporte aus dem Ausland. Die ÖGK sowie manche Versicherungsanstalten übernehmen die Rückholkosten (z.B. Hubschrauber, Rettungswagen usw.) aus dem Ausland nicht.

So werden Ihnen die Kosten rückerstattet

Wichtig für die Kostenerstattung ist die Einreichung einer detaillierten Rechnung, auf der alle medizinischen Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren einzelnen Honoraren angeführt sind, sowie Ihres Zahlungsnachweises.

Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80% des jeweiligen Vertragstarifes (nicht der Rechnungshöhe!).

ACHTUNG: Hier kann es zu großen Differenzen kommen, da ausländische Sozialversicherungen andere Tarife haben und private Behandler Preise frei bestimmen können. Selbstbehalte nach den Rechtsvorschriften des Behandlungsstaates sind selbst zu tragen.

Wer eine private Reiseversicherung abgeschlossen hat, kann von der ÖGK eine Bestätigung über die Kostenerstattung verlangen und mit dieser dann die Restkosten bei der Privatversicherung geltend machen.

 

Text: Lisa Schoißengeier | Bild: Pexels


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